Spielende Kinder und in der Mitte ein Mädchen im Rollstuhl das lacht

Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen

  • Die Konvention besteht aus 50 Artikeln und ist das erste universelle Rechtsinstrument, das bestehende Menschenrechte auf die Lebenssituationen von Menschen mit Behinderungen bezieht.
  • Das Übereinkommen wurde am 13. Dezember 2006 auf der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und trat am 03. Mai 2008 in Kraft.
  • Sie wurde bereits von 185 Staaten unterzeichnet.

 

Laut Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (VN-BRK) sind Menschen mit Behinderungen: 

„Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können“ (Artikel 1).

Eine Behinderung wird also erst in der Kombination aus einer Beeinträchtigung und den Barrieren erworben, mit denen die betroffenen Menschen konfrontiert sind. Wenn wir mit und über Menschen mit Behinderungen sprechen, fällt dabei oft der Begriff der Inklusion. Doch was bedeutet das Wort eigentlich? Auch hier gibt die Behindertenrechtskonvention eine Antwort: Inklusion bedeute demnach, dass Menschen mit Behinderungen aufgrund ihrer Beeinträchtigung keine Benachteiligung und Diskriminierung erfahren dürfen. Eine inklusive Gesellschaft erkennt die Verschiedenheit von Menschen mit ihren jeweiligen Potenzialen und Bedürfnissen an, baut Barrieren ab und beseitigt Vorurteile. Inklusion bezieht sich dabei auf alle Lebensbereiche (Bildung, Arbeit, gesundheitliche Versorgung, Freizeit, Wohnen, etc.).
 

Inklusion ist ein Menschenrecht

Inklusion von Menschen mit Behinderungen ist ein Menschenrecht. Das legt die VN-BRK fest, die vom Großteil der Staatengemeinschaft unterzeichnet wurde. Die Unterzeichner verpflichten sich darin, eine inklusive Gesellschaft zu fördern. Die Konvention hebt dabei drei Grundsätze hervor.

  • Selbstbestimmung: Menschen mit Behinderungen dürfen selbstbestimmt entscheiden, welche Schule sie besuchen, wo sie wohnen und welchen Beruf sie erlernen möchten.
  • Teilhabe: Menschen mit Behinderungen haben das Recht, vollständig am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Das umfasst die Teilnahme an politischen Entscheidungsprozessen, die Teilnahme am Arbeitsmarkt, aber auch an Freizeit- und Sportaktivitäten.
  • Gleichstellung: Menschen mit Behinderungen sollen genauso am Leben teilnehmen dürfen, wie alle anderen auch. Das bedeutet, dass infrastrukturelle, institutionelle und soziale Barrieren erkannt und aufgebrochen werden müssen.
 

Inklusion als Gewinn für eine Gesellschaft

Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) sieht einen Zusammenhang zwischen fehlender Inklusion von Menschen mit Behinderungen und Armut. Wenn Menschen ausgegrenzt werden, geht ihr produktives Potenzial verloren. Hierdurch entstehen Abhängigkeiten und Kosten zulasten von Familien, Gemeinschaften und Staaten. Wenn sich Familienangehörige um Menschen mit Behinderungen kümmern müssen, wird dieser Effekt verstärkt, weil auch ihnen häufig der Zugang zu Bildung und Beschäftigung aus Zeit- oder Kostengründen versagt bleibt. Wenn Menschen mit Behinderungen hingegen einen besseren Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten, sind sie nicht mehr von Familienangehörigen oder staatlichen Leistungen abhängig. Sie können in soziale Gesundheits- und Sozialsysteme einzahlen und tragen damit zum gesellschaftlichen Wohlstand bei.

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Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen

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Ein junger Mann mit Sonnenbrille sitzt vor einem Computer.

Inklusion ist zudem ein Motor für Entwicklung. So kommen viele Innovationen für Menschen mit Behinderungen – wie etwa Textnachrichten und Spracherkennungssoftware – allen Menschen einer Gesellschaft zugute. Außerdem bringen Menschen mit Behinderungen individuelle Standpunkte und Wissen mit, die häufig auch durch ihre Beeinträchtigung und die damit verbundenen Herausforderungen geprägt sind. Dadurch können sie zu einer leistungsstarken Gesellschaft beitragen.

Partizipation und Gleichberechtigung sind Voraussetzungen für eine gelebte Inklusion. Um gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen, müssen Lebensräume barrierefrei gestaltet sein. Eine inklusive Umgebung (beispielsweise eine Rampe zu einem Gebäudeeingang, ein Aufzug oder Videos mit Untertiteln) kann Menschen mit Behinderungen gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen.  Auch hiervon profitieren wieder alle Menschen.

 

Inklusion bedeutet Vielfalt!

Ein Lebensbereich wird nicht nur dann barrierefrei, wenn physische Barrieren abgebaut sind, sondern auch Vorurteile und ausgrenzende Denkmuster. Und Diskriminierung hat viele Gesichter: Offenen Anfeindung, Vernachlässigung, oder auch die Charakterisierung als hilfsbedürftig und kaum belastbar – all das ist falsch und schadet allen. Denn Menschen mit Behinderungen sind Teil einer vielfältigen Gesellschaft. „Diversität“ bedeutet, diese Vielfalt als Bereicherung zu begreifen, bewusst mit ihr umzugehen und sie gezielt zu fördern. Hierzu gehört auch, Menschen mit Behinderungen eine hohe Wertschätzung entgegenzubringen. Inklusion und damit Diversität schaffen ein Klima der Akzeptanz und des gegenseitigen Vertrauens und fördern somit ein friedliches Miteinander.